Es gibt zwei verschiedene Verfahren des Fallversuches: Beim Typ A) werden die Körper aus einer definierten Höhe auf den Boden fallengelassen, was u.a. per Hand durchgeführt werden kann oder aber mittels einer Fallbühne. Die Variante B) ist, dass ein definierter Körper (Kugel, Fallklotz, Fallbolzen) auf den Probekörper aus einer definierten Höhe auf das zu prüfende Teil auftrifft (nach DIN EN 744 "Kunststoff-Rohrleitungs- und Schutzrohrsysteme - Rohre aus Thermoplasten - Prüfverfahren für die Widerstandsfähigkeit gegen äußere Schlagbeanspruchung im Umfangsverfahren").
Abbildung: Nachweis der hohen Bruchfestigkeit -
Kugelfalltest nach DIN EN 744
Quelle: Magnaplast GmbH, Emstek